Sozialpartnerschaft.
Die AK gibt es fast so lange wie die Republik Österreich. Seit ihrer Gründung im Jahr 1920 bildet sie das Gegengewicht zur Handelskammer.
Wesentliche soziale und demokratische Errungenschaften hätten ohne sie nicht erkämpft werden können.
Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts forderten die österreichischen ArbeitnehmerInnen eine gesetzliche Interessenvertretung.
Doch vorerst gelang es nur den Unternehmern nach der Revolution von 1848 die Handelskammern zu gründen.
Danach gab es immer wieder vergebliche Anläufe, Arbeiterkammern gesetzlich einzurichten.
Doch der Kampf der Arbeiterschaft um das „Allgemeine Wahlrecht“ ging vor.
Erst als sich die Gewerkschaftskommission 1918/19 vehement für die Errichtung von Arbeiterkammern als Pendant zu den Handelskammern einsetzte, gelang der Durchbruch.
Die Arbeiterkammern sollten den „… Gewerkschaften ein Apparat sein, die Wirtschaft zu durchleuchten, sozialpolitisch das Gestrüpp gesetzlicher Einrichtungen zu durchdringen und arbeitsrechtlich alles verteidigen zu helfen.“
Zusammen mit dem Betriebsrätegesetz 1919, der Errichtung von Einigungsämtern durch das Kollektivvertragsgesetz 1919 und schließlich der Einrichtung der Arbeiterkammern am 26. Februar 1920 setzte der damalige Staatssekretär für Soziale Verwaltung, Ferdinand Hanusch, Meilensteine im Bereich der kollektiven Interessenvertretung.
Wirtschafts- und Sozialpolitik
Die Arbeiterkammern als gesetzliche Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber Regierung und öffentlicher Verwaltung wurden den Handelskammern weitgehend gleichgestellt.
Aufgabe der Arbeiterkammern war die Einflussnahme auf die gesamtstaatliche
Wirtschaftspolitik, die Sicherung und Weiterentwicklung der Sozialpolitik, die Unterstützung der Gewerkschaften und BetriebsrätInnen und die Förderung der Bildung der ArbeitnehmerInnen.
Nach der Zerstörung der Kammern durch den Faschismus wurden sie 1945 als demokratische Selbstverwaltungsinstitution der ArbeitnehmerInnen wiedererrichtet.
Moderner Sozialstaat
In enger Zusammenarbeit mit dem ÖGB und den Gewerkschaften stellen die Arbeiterkammern für die österreichischen ArbeitnehmerInnen eine starke Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen gegenüber der Wirtschaft, dem Staat und der europäischen Gemeinschaft dar.
Nahezu alle modernen sozial- und wohlfahrtsstaatlichen Regelungen, die weit über die Grenzen Österreichs hinaus Beachtung fanden und finden, gehen auf Initiativen der Arbeiterkammern und Gewerkschaften zurück und sind unter ihrer Mitwirkung zustande gekommen.
„Gerade jüngste Kooperationen und erfolgreiche Projekte, wie etwa jene zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Handelsangestellten, zeigen, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Arbeiterkammern für die Beschäftigten sind“, betont die Bundesgeschäfttsführerin der GPA-djp und AK-Vizepräsidentin Dwora Stein.
Kompetenz 01/2010
Von Sabine Lichtenberger und Klaus-Dieter Mulley



