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Welchen Zweck und welche Wirkung haben die Übergangsfristen bisher gehabt?

In AK Info, GPA Info, Info, ÖGB Info on Montag, 02. Mai 2011 at 06:00

Die Lohnunterschiede zwischen Österreich und den neuen Mitgliedsländern sind nach wie vor sehr groß.

Die Erfahrung mit Migration in Europa in den letzten Jahrzehnten zeigt, dass der wirtschaftliche Anreiz in ein anderes Land zu wandern, bis zu einem Lohnunterschied nach Kaufkraftparitäten von rund 30 Prozent gegeben ist.

Im Falle des Pendelns genügt ein solcher Lohnunterschied schon nach Wechselkursen, weil ja die Lebenshaltungskosten des Gastlandes für PendlerInnen zwar nicht irrelevant sind, aber nicht zur Gänze durchschlagen.

Die Löhne und Gehälter in den neuen Mitgliedsstaaten erreichen aber nach Kaufkraftparitäten nur rund ein Viertel (Bulgarien) bis rund die Hälfte (Polen) des österreichischen Niveaus.
Nur Slowenien hat die 70 Prozent Marke praktisch erreicht. Der monetäre Anreiz, in den alten EU-Ländern nach Arbeit zu suchen war und ist zweifellos auch heute noch aufrecht.

Für Österreich gilt zudem, dass viele ArbeitnehmerInnen in den neuen Mitgliedstaaten in Pendel- und Grenzgängerdistanz leben, sodass die Hemmschwelle, sich hier nach einer Arbeit umzusehen, noch niedriger liegt.
Auch wenn seitens der Europäischen Kommission regelmäßig behauptet wurde, es würden auch ohne Übergangsfristen kaum ArbeitnehmerInnen aus Ostmitteleuropa ins Ausland gehen, haben Regierung und Sozialpartner daher beschlossen, das Recht auf eine siebenjährige Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs in Anspruch zu nehmen.

Übergangsfristen als Vorbereitungszeit auf dem Arbeitsmarkt
Ziel dieser sogenannten Übergangsfristen war es, diese Zeit zu nutzen, um den österreichischen Arbeitsmarkt auf die neue Situation vorzubereiten. Denn natürlich war davon auszugehen, dass im Falle eines stärkeren Zustroms von ArbeitnehmerInnen nach Österreich, die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt steigen würde.

Zwar nicht in jedem Arbeitsmarktsegment, aber gerade im Bereich der niedrigeren und mittleren Qualifikationsstufen. Gleichzeitig sind hier das Arbeitslosigkeitsrisiko am höchsten, die Löhne und Gehälter aber am niedrigsten.
Es war aus Sicht der ArbeitnehmerInnen daher jedenfalls notwendig, hier Schutzmechanismen aufzubauen, um die berechtigten Interessen dieser ArbeitnehmerInnengruppen zu schützen.

Durch den

  • Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik,
  • Die Neuordnung der Saisonierregelung und durch das Schaffen des
  • Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes

sollte einerseits durch erhöhte Arbeitsmarktförderung die Wettbewerbsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen in Österreich gestärkt und andererseits ein wirksamer Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping für die Zeit nach Wegfall der Übergangsfristen geschaffen werden.
Vor allem sollten durch einen Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik die Unterstützungsmöglichkeiten für die ArbeitnehmerInnen in Österreich massiv ausgebaut werden. Dies ist auch tatsächlich passiert.

Während in den vergangenen Jahren insgesamt jährlich rund 650 Mio Euro für Ausbildungsmaßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik aufgewendet worden waren, wurden diese Ausgaben nunmehr auf rund eine Milliarde, also um rund 50 Prozent (!), erhöht.
Außerdem hat sich gezeigt, dass in den letzten Jahren der Anteil von ArbeitnehmerInnen aus den neuen EULändern in den Saisonierkontingenten auf rund 50 Prozent angestiegen ist; die anderen 50 Prozent der Saisoniers im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft kommen weiterhin vor allem aus den traditionellen Zuwanderungsländern Ex-Jugoslawiens und aus der Türkei.

Es war daher notwendig, für die Zeit nach Wegfall der Übergangsfristen eine Regelung zur Reduktion der Sasionierkontingente zu schaffen, weil die Saisoniers aus den neuen Mitgliedsstaaten ja künftig Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt erhalten und daher die bisher von ihnen beanspruchten Kontingentplätze von den Arbeitgebern zusätzlich (für neue ArbeitnehmerInnen aus EU-Drittstaaten) vergeben werden könnten.

Diese neue Regelung tritt nun mit Ende der Übergangsfristen in Kraft und stellt im Wesentlichen sicher, dass die künftigen Saisonkontingente entsprechend reduziert werden können.
Ein besonderes Anliegen war es für Arbeiterkammer und ÖGB aber, einen wirksamen Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping zu schaffen.

Denn die Bedingungen sind nach Wegfall der Übergangsfristen ja verändert.
Bisher hatte die Regulierung des Zugangs zum Arbeitsmarkt auch den Sinn, durch die Beschränkung des Angebots die Gefahr von Lohn- und Sozialdumping zu reduzieren.
Bei geöffneten Grenzen sind aber die bisher gegebenen Kontrollmöglichkeiten nicht mehr ausreichend.
Daher musste ein eigenes Gesetz für eine verbesserte Kontrolle und Sanktionierung von Lohn- und Sozialdumping geschaffen werden, um zu verhindern, dass die Arbeitsmarktöffnung von Arbeitgebern missbraucht wird.

AK aktuell 4/11

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