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Wirkung der Übergangsfristen und was kommt danach?

In AK Info, GPA Info, Info, ÖGB Info on Freitag, 06. Mai 2011 at 06:00

Die Übergangsfristen hatten also den Sinn, die Zeit für das Schaffen von Schutzmaßnahmen für einen funktionierenden Arbeitsmarkt und gegen Lohn- und Sozialdumping zu schaffen.

Dennoch wurde oft die Kritik vorgebracht, Österreich würde sich hermetisch abschließen und dadurch gegenüber anderen Staaten einen Wettbewerbsnachteil erleiden, weil die ostmitteleuropäischen Fachkräfte nun alle nach Großbritannien und andere Länder wandern würden.

Was daran ist stichhaltig?
Tatsächlich hat sich Österreich trotz Übergangsfristen keineswegs hermetisch abgeschlossen. Denn erstens sehen die Beitrittsverträge selbst gewisse Öffnungsklauseln vor. So haben ArbeitnehmerInnen, die bereits erlaubt in Österreich beschäftigt und seit mindestens zwölf Monaten zum Arbeitsmarkt zugelassen waren, sofort freien Zugang zum gesamten Arbeitsmarkt erhalten.
In entsprechender Adaptierung gilt das auch für deren Angehörige.

Außerdem wurde im Rahmen der Saisonierkontingente der Anteil von ArbeitnehmerInnen aus den neuen EU-Staaten auf bis rund 50 Prozent der Kontingentplätze gesteigert und es wurden PraktikantInnen- und GrenzgängerInnenregelungen mit den Nachbarländern vereinbart.
Schließlich wurde noch im Rahmen einer neu geschaffenen sogenannten Fachkräfteverordnung ein erleichterter Zugang für Fachkräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt ermöglicht; dies jedoch nur dort, wo tatsächlich statistisch ein erhöhter, im Inland nicht abdeckbarer Bedarf an Fachkräften nachweisbar war.

Dieser sehr bedachte und auf die Arbeitsmarktbedingungen abgestimmte erleichterte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt hatte zur Folge, dass die Zuwanderung nach Österreich zwar gebremst, aber dennoch in Arbeitsmarktsegmenten mit einem erhöhten Bedarf möglich war.
Dadurch hat sich der Durchschnittsbestand an ArbeitnehmerInnen aus diesen Ländern von 55.300 im Jahr 2004 auf 94.000 (Februar 2011) erhöht.

Für das Jahr 2009 liegt eine Vergleichsrechnung der EU über die Zuwanderung in die „alten“ EU-15-Länder vor:
Demnach hat Österreich, gemessen an der Gesamtbevölkerung – nach Irland – die höchste Zuwanderung aus den neuen Mitgliedsstaaten zu verzeichnen gehabt:
Mit 89.940 Erwerbstätigen aus diesen Ländern hat deren Anteil 1,08 Prozent an der Gesamtbevölkerung betragen.
In Großbritannien war zwar mit 609.415 die höchste Zahl an StaatsbürgerInnen dieser Länder ansässig, der Bevölkerungsanteil lag jedoch mit 1,00 Prozent knapp unter jenem in Österreich.
In Deutschland betrug dieser Anteil 2009 0,67 Prozent, im Durchschnitt der EU-15 Länder 0,50 Prozent.
Die Behauptung des hermetischen Abschließens trifft also nicht zu.

Was wird nun nach dem Wegfall der Übergangsfristengeschehen?
Untersuchungen verschiedener Wirtschaftsforschungsinstitute ergeben, dass mit einer zusätzlichen Zuwanderung von rund 26.000 ArbeitnehmerInnen aus diesen Ländern zu rechnen sei (so eine jüngste Studie des WIFO).

Dies deshalb, weil durch die bereits bisher erfolgte selektive Öffnung jener Arbeitsmarktbereiche, in denen erhöhte Abeitskräftenachfrage zu verzeichnen war, ein Großteil der wanderungsbereiten ArbeitnehmerInnen bereits im Land ist und sich außerdem bereits Wanderungsströme auch in andere EU-Länder etabliert haben.
Sollten diese Prognosen zutreffen, so ist das für den Arbeitsmarkt verkraftbar, weil dies ja zum Teil, wie die Entwicklung bei den Saisoniers zeigt, auch dazu führt, dass die Zuwanderung aus EU-Drittstaaten zurückgeht.

AK aktuell 4/11

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  1. Netter Blog, gefaellt mir sehr gut. Auch nette Themen.

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